Allgemeine Geschäftsbedingungen der
SOLAR RAIDER UG
Version 1.0 vom 01. Januar 2023
AGB für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen durch die SOLAR RAIDER UG
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SOLAR RAIDER UG (haftungsbeschränkt) Röpersberg 20, 23909 Ratzeburg, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 17483 HL, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Koch („SOLAR RAIDER“ oder „wir/uns/unser“) und den natürlichen Personen, juristischen Personen und rechtlich verantwortlichen Partnerschaften („Kunde“ oder „Sie/Ihr”), welche die von uns auf unserer Webseite www.solar-raider.de dargestellten Leistungen nutzen möchten.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen unserer Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn SOLAR RAIDER die Lieferung an den Kunden in Kenntnis seiner (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen ausführt.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstän- digen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesell- schaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die aktuelle Version der AGB können Sie jederzeit unter https://www.solar-raider.de/agb/ einsehen, ausdrucken und herunterladen.
1. Vertragsschluss
1.1
SOLAR RAIDER betreibt unter der Domain www.solar-raider.de eine Webseite, auf der ein maßgeschneidertes Leistungspaket – von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme – hinsichtlich der Einrichtung einer Solaranlage und/ oder eines Stromspeichersystems bestellt werden kann (das Gesamtleistungspaket je nach Wahl des Kunden nachfolgend bezeichnet als „Vorhaben“) bzw. erfolgt ein individuelles Angebot nach Vorgaben des Kunden. Dabei können Sie zwischen der Bestellung einer Solaranlage, einer Solaranlage mit Stromspeicher oder eines Stromspeichers zum Nachrüsten, jeweils mit weiteren angebotenen Komponenten auswählen, die anschließend im jeweiligen Angebotsvorschlag näher beschrieben werden (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Anlage“).
1.2
Die auf unserer Webseite dargestellten Beispiele stellen jeweils keine verbindlichen Angebote dar. Weiter stellen die errechneten Erträge bzw. Gewinne, die durch die Montage einer Anlage bzw. Durchführung eines entsprechenden Vorhabens erzielt werden, reine Prognosen dar und können den tatsächlichen Fall nicht abbilden.
1.3
Der Kunde gibt auf unserer Webseite durch Ausfüllen eines Webformulars zunächst Daten an, die für die Planung und Installation der Anlage von Bedeutung sind. Der Kunde kann diese Daten jederzeit ändern und einsehen, bevor er sie absendet. Auf Basis der uns übermittelten Daten und nach der weiteren Anforderung von Fotos des Hauses und bestehender Elektroinstallationen bzw. weiterer Dokumente (wie z.B. Zeichnungen) erstellen wir einen personalisierten Vorschlag über das Vorhaben zur Lieferung und Ins- tallation der Anlage („Angebotsvorschlag“). Mit Abschluss der Konfiguration durch den Kunden wird ein Angebot von uns an Sie übersendet.
Jegliche Bindung an diesen Angebotsvorschlag durch SOLAR RAIDER wird aus- geschlossen. Er dient lediglich der Aufforderung des Kunden, SOLAR RAIDER auf Basis dieses Angebotsvorschlags die Schließung des Vertrages anzutragen (Ziffer 1.4).
Der Angebotsvorschlag wird jeweils mit der Maßgabe erstellt, dass Ihr Hausanschluss mit einem geeigneten Zählerschrank entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers ausgestattet ist. Insbesondere bei alten Hausanschlüssen kann ein Zählerschrankwechsel erforderlich werden, wobei dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Durch den Anschluss der Anlage kann der Netzbetreiber verlangen einen Wechsel des Stromzählers durchzuführen. Die Arbeiten und Kosten hierfür sind nicht im Angebotsvorschlag enthalten und werden vom Netzbetreiber durchgeführt und dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
1.4
Der Kunde wird nach Annahme des Angebotes aufgefordert, die im Angebotsvorschlag genannte Anzahlung binnen vierzehn (14) Tagen zu bezahlen. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann SOLAR RAIDER vom Vertrag zurücktreten. Wird der Vertrag aufgelöst, wird eine eventuell geleistete Anzahlung von uns zurückgewährt.
1.5
Zur Überprüfung der Umsetzbarkeit des Vorhabens findet nach Vertragsschluss in der Regel eine Vor- Ort-Begehung durch unsere Fachinstallateure statt. Für den Fall, dass hierbei Abweichungen von den zuvor gemachten Angaben erkennbar werden, die eine Planungsänderung für die Anlage bzw. das Vorhaben erfordern, behält sich SOLAR RAIDER das Recht vor, die versprochene Leistung unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen entsprechend zu ändern. Dabei wird die Zumutbarkeit für den anderen Vertragsteil berücksichtigt. Sollte dabei auch eine Anpassung der Gegenleistung des Kunden notwendig werden, so sind solche Anpassungen, die zu Gunsten des Kunden wirken (günstigerer Preis) vom einseitigen Änderungsvorbehalt von SOLAR RAIDER erfasst. Sollte eine Preiserhöhung notwendig werden, ist eine gemeinsame Vertragsanpassung zwischen dem Kunden und SOLAR RAIDER vorzunehmen. Für den Fall, dass die Vor-Ort-Begehung ergibt, dass das Vorhaben auch unter Anpassung des Vertrages nicht möglich ist oder eine nötige Anpassung nicht stattfindet, ist der Vertrag rückabzuwickeln. Hierfür steht SOLAR RAIDER ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu.
1.6
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde ein Vertragsdokument mindestens in Textform, in welchem auch der jeweilige Angebotsvorschlag, ein Link zu den AGB und zu der Widerrufsbelehrung zur dauerhaften Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
2. Allgemeine Pflichten des Kunden bei Nutzung unserer Website
2.1
Zum Zwecke der Angebotserstellung müssen persönliche Daten wie Vor- und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse übermittelt werden. Dabei dürfen Sie nicht den Namen einer dritten (realen oder erfundenen) Person verwenden, in der Absicht, sich als diese dritte Person auszugeben. Sie dürfen ausschließlich Ihren Realnamen verwenden.
2.2
Alle Kunden müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein. Wir behalten uns vor, in Verdachtsfällen weitere Informationen bzw. Unterlagen von Kunden anzufordern, um deren Existenz, Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit zu verifizieren.
3. Rechte und Pflichten von SOLAR RAIDER
3.1
SOLAR RAIDER verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern und eine fachgerechte Montage der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen.
3.2
Angaben der Hersteller zu bestellten/gelieferten Komponenten z.B. in Datenblättern oder anderen Herstellerproduktinformationen sind allein Sache der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht sich SOLAR RAIDER nicht zu eigen. Relevant für die Mangelfreiheit sind lediglich die Angaben des ggf. nach Ziffer 1.3 nachkonfigurierten Angebotsvorschlags. Angaben der Hersteller basieren in der Regel auf Idealbedingungen, die in der Praxis nicht vorkommen. Aus diesem Grund sind auch jegliche Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsanalysen unverbindlich.
3.3
SOLAR RAIDER behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten solche mit vergleichbarer Qualität und Ausstattung zu liefern.
4. Bedingungen und Voraussetzung beim Kunden
4.1
Der Kunde ist für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Installation der Anlage voraussetzt.
4.2
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Einrichtung der Solaranlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor
dem Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese notwendig sind. Dies gilt nicht, soweit SOLAR RAIDER und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.
4.3
Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Anlage tragen kann und er das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die Installation einer solchen Anlage mittels Auf-
trag eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf eigene Kosten auf Standsicherheit überprüft. Die Funktionstüchtigkeit einer ggf. bauseits vorhande-
nen Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik wird vorausgesetzt. Weiterhin muss im Gebäude ein Schutzpotentialausgleich in Form einer Haupterdungsschiene vorhanden sein.
4.4
Der Kunde ist verantwortlich für
– die Überprüfung der für die Einspeisung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber dem Netzbetreiber; SOLAR RAIDER weist darauf hin, dass es in seltenen Ausnahmefällen möglich sein kann, dass Netzbetreiber den Anschluss aus nicht von SOLAR RAIDER zu vertretenen Umständen verweigern; die Nutzung ist dann nur für den Eigenverbrauch möglich;
– die Bereitstellung eines Funkrundsteuerempfängers sowie ggf. weitere durch neue gesetzliche Vorgaben erforderlich werdende Komponenten oder Maßnahmen, wobei SOLAR RAIDER abweichend davon den erstmaligen Einbau der erforderlichen Mess- einrichtung, die für die Messung der in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten EEG-Strommengen erforderlich ist, koordiniert;
– die Herstellung eines neuen bzw. Änderung und Aufrechterhaltung eines bestehenden Netzanschlusses zum Strombezug;
– die Überprüfung der elektrischen Kundenanlage auf deren Eignung für die Anlage bzw. die Herstellung der Eignung der vorhandenen elektrischen Kundenanlage;
– die Übernahme von Abgaben oder Umlagen, die auf die Einspeisevergütung oder den Eigenverbrauch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder danach erhoben werden;
– die Einhaltung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung („EEG“) oder anderen gesetzlichen Vorgaben dem Anlagenbetreiber obliegenden Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten für die Einspeisung des Solarstroms sowie den Erhalt der Vergütung (gemäß EEG), wie z. B. die Meldung an die Bundesnetzagentur
soweit SOLAR RAIDER und der Kunde ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.
4.5
Der Kunde erklärt außerdem, dass das Gebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zum Vertragsschluss hinsichtlich der Installation einer PV-Anlage für dieses Gebäudes besitzt.
5. Preise, Zahlung und Fälligkeit
5.1
Alle Preise und Leistungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggf. gesondert ausgewiesen wird oder gemäß gesetzlicher Bestimmungen entfallen kann.
5.2
SOLAR RAIDER ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, sofern dies im Angebotsvorschlag ausgewiesen ist. Des Weiteren ist SOLAR RAIDER berechtigt, eine Abschlagszahlung nach Lieferung und vor Montage der Solarmodule und/oder Stromspeicher zu verlangen. Die Abschlagszahlung beträgt maximal 85 % des Gesamtpreises, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung nach Ziffer 1.6. Werden Solarmodule, Stromspeicher und andere Komponenten nicht zeitgleich geliefert, so ist SOLAR RAIDER berechtigt, die Abschlagszahlung bereits nach der Lieferung der Solarmodule zu verlangen.
5.3
Sämtliche Zahlungen durch den Kunden erfolgen via Banküberweisung und im Fall der Anzahlung auch via PayPal, wobei keine Gebühren von unserer Seite für die Zahlungsmethoden anfallen.
SOLAR RAIDER ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an Dritte abzutreten. Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage von Anlagen gilt dies auch für (Mit-) Eigentums- und Anwartschaftsrechte an den gelieferten Anlagen und sonstigen Waren sowie diesbezügliche Herausgabeansprüche, Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus Leistungsstörung wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden). Soweit dem Kunden eine Abtretung der Forderungen von SOLAR RAIDER gegen ihn an eine andere Gesellschaft mitgeteilt oder in sonstiger Weise angezeigt worden ist, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung insoweit nur an diese zu leisten.
5.4
Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Montage der vom Kunden bestellten Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter und/oder Speicher) oder – soweit diese nicht bei Montage erfolgt – unmittelbar nach erstmaliger technischer Inbetriebnahme der Anlage. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird der jeweilige Rechnungsbetrag – abzüglich etwaig geleisteter Vorauszahlungen – sieben (7) Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Soweit infolge der Montage und des Betriebs einer von SOLAR RAIDER gelieferten Anlage ein Wechsel des Stromzählers aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, werden abweichend von Satz 3 1800€ der Rechnungssumme erst mit dem Datum des Zählerwechsels zur Zahlung fällig.
Klarstellend gilt, dass der Wechsel des Zählers nicht Bestandteil der Leistungen von SOLAR RAIDER ist und im Regelfall vom ortsansässigen Verteilnetzbetreiber vorge- nommen wird.
5.5
Sollten sich die Material- und/oder Installationskosten bis zum Liefertermin durch lieferantenbedingte Preiserhöhungen um mehr als 10% erhöhen im Vergleich zum Bestellzeitpunkt, so ist SOLAR RAIDER berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nur, wenn die avisierte Lieferzeit größer als 4 Monate ist. Dabei sind anderweitig im Auftrag entstandene Kostenminderungen anzurechnen. SOLAR RAIDER hat die Pflicht, den Auftragnehmer vor Lieferung der Komponenten über die Preiserhöhung zu informieren. Der Kunde hat das Recht die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Vertrag zurückzutreten.
5.6
Sollte der Kunde einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung von SOLAR RAIDER ab. Stimmt SOLAR RAIDER der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Lieferungen an SOLAR RAIDER zurückzugeben und der Kunde hat eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.
6. Versand und Kosten
6.1
Die Lieferung der Waren gemäß dem Vorhaben erfolgt über einen externen Dienstleister. Das Versandrisiko tragen wir, wenn der Kunde Verbraucher ist.
6.2
Die entsprechenden Versandkosten werden ggf. im jeweiligen Angebotsvorschlag ausgewiesen.
7. Gewährleistung
Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
8. Herstellergarantien
Einige Hersteller geben eigene Garantien aus. Diese macht sich SOLAR RAIDER nicht zu eigen, auch wenn diese auf der Webseite von SOLAR RAIDER dargestellt werden. Herstellergarantien kann der Kunde ausschließlich beim Hersteller geltend machen. SOLAR RAIDER kann die Kommunikation zwischen Hersteller und Kunde übernehmen.
9. Wiederrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher, hat er folgendes gesetzliches Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(SOLAR RAIDER UG (haftungsbeschränkt), Röpersberg 20, 23909 Ratzeburg, Telefon: +49 (0) 451 8668 777, E-Mail: info@solar-raider.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Die von SOLAR RAIDER an den Kunden gelieferten oder montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen Waren („Waren“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung nach Ziffer 5.3 („gesicherte Forderungen“) im Eigentum von SOLAR RAIDER.
10.2
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Entgelts, ist SOLAR RAIDER berechtigt, unter den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Waren auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
10.3
Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, gilt ergänzend Folgendes:
a. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Erfüllung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat SOLAR RAIDER unverzüglich in Textform zu informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen oder sonstige Vollstreckungsmaßnahme) auf die SOLAR RAIDER gehörenden Waren erfolgen.
b. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß nachstehen- der Nummer (iii) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(i) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt SOLAR RAIDER Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.
(ii) Die aus dem Weiterverkauf der Waren oder der Erzeugnisse entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils von SOLAR RAIDER, maximal jedoch in Höhe der gesicherten Forderungen, zur Sicherheit an SOLAR RAIDER ab. SOLAR RAIDER nimmt die Abtretung an. Die in dieser Ziffer 10 genannten Pflichten des Kunden gelten auch im Hinblick auf die abgetretenen Forderungen.
(iii) Der Kunde bleibt neben SOLAR RAIDER zur Einziehung der Forderung ermächtigt. SOLAR RAIDER verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SOLAR RAIDER nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und SOLAR RAIDER den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 10.2 geltend macht. Andernfalls kann SOLAR RAIDER verlangen, dass der Kunde SOLAR RAIDER in Textform die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den (Dritt-) Schuldnern die Abtretung anzeigt. Ferner ist SOLAR RAIDER in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und/ oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbe- halt stehenden Waren zu widerrufen.
c. Soweit der realisierbare Wert der zur Sicherheit an SOLAR RAIDER abgetretenen Forderungen den Gesamtbetrag der offenen gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, wird SOLAR RAIDER auf Verlangen des Kunden die gewährten Sicherheiten im Übrigen freigeben.
11. Haftung
11.1
Unsere Haftung für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht für
– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
– Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von uns bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist;
– Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen;
– die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
– die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie
– die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; das sind solche, auf Pflichten, Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
11.2
Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen von uns finden auch auf die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SOLAR RAIDER Anwendung.
12. Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung
12.1
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.eu- ropa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
12.2
Wir sind nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen auch nicht freiwillig daran teil.
13.Schluss-bestimmungen
13.1
Auf Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
13.2
Erfüllungsort ist der Sitz von uns.
13.3
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – wenn der Kunde Kaufmann oder eine ihm nach § 38 ZPO gleichgestellte Person ist – ist unser Sitz. SOLAR RAIDER bleibt ungeachtet dessen weiterhin berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
13.4
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
13. Muster-Wiederrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück
An die
SOLAR RAIDER UG (haftungsbeschränkt)
Röpersberg 20 23909 Ratzeburg
E-Mail: info@solar-raider.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am () ______________________________
Name des/der Verbraucher(s) ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: ______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.